|
|
|
Pflege
Info
Förderungen + Kontaktadressen

Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Pflegegeld
Finanzielle Förderung bei Demenz
Förderungen für pflegende Angehörige
Kontaktadressen - Pflegebereich
Wohnberatung für seniorengerechtes Wohnen
Ausbildungsangebote der ISL-Akademie NÖ
|
 |
Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
|
|
Im April 2009 wurde auf Bundesebene eine neue gesetzliche Regelung beschlossen, die den Pensionsversicherungsbeitrag für pflegende Angehörige betrifft.
(Wien, 28. April 2009) Im Ministerrat wurde heute ein weiterer Schritt zur
Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung
pflegender Angehöriger beschlossen. Ab 1. Juli 2009 soll demnach der
Bund ab der Pflegegeldstufe 3 die Dienstgeber- und
Dienstnehmerbeiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung für
pflegende Angehörige übernehmen.
Die begünstigte Weiterversicherung und die begünstigte
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bieten die
Möglichkeit, im Fall der Pflege eines/einer nahen Angehörigen,
der/die zumindest Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 bezieht, freiwillig
Pensionsversicherungs- zeiten zu erwerben. Ab 1. Juli 2009 werden nun
die dafür fälligen Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge unbefristet
vom Bund übernommen. Bislang war die kostenlose Pensionsversicherung
erst ab der Pflegegeldstufe 5 und nur für die Dauer von höchstens 4
Jahren möglich. (Quelle: Sozialministerium)
Hinweis: Begünstigte Weiterversicherung bezieht sich auf Personen, die aus der Pflichtversicherung
ausgeschieden sind (z.B. Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen
nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige zu pflegen.
Begünstigte
Selbstversicherung. Diese Selbstversicherung für Zeiten der Pflege
naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer
Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch
genommen werden.
Weitere Infos: Pflegetelefon 0800 / 201 622
|
|
|
|
|

|
Pflegegeld
Leistungen
der Pflegeversicherung in Österreich
|
|
Das
Bundespflegegeldgesetz (BPGG) und die entsprechenden
Landespflegegesetze sehen eine Kombination von Geld-
und Sachleistungen vor. Das Pflegegeld wird gewährt,
wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs-
und Pflegeaufwand voraussichtlich mindestens 6 Monate
andauern wird. Es soll die Möglichkeit der Betroffenen
verbessern, das Leben selbst zu gestalten (zum Beispiel
in der gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben).
Pflegestufen Bei
Bedarf ist Pflegegeld 12mal jährlich in sieben Pflegestufen
vorgesehen:
Stufe
1: 154,20 (2009) 148,30 EUR (2008) Voraussetzung sind mindestens
50 Stunden Pflegebedarf monatlich Stufe 2: 284,30 (2009) 273,40
EUR (2008) Mehr als 75 Stunden Pflegebedarf Sufe
3: 442,90 (2009) 421,80 EUR (2008) Mehr als 120 Stunden Pflegebedarf Sufe
4: 664,30 (2009) 632,70 EUR (2008) Mehr als 160 Stunden Pflegebedarf Stufe
5: 902,30 (2009) 859,30 EUR (2008) Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf Stufe
6: 1242,00 (2009) 1171,70 EUR (2008) Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf
und zeitlich unkoordinierbare, nicht vorhersehbare Betreuungsmaßnahmen
erforderlich Stufe 7: 1655,80 (2009) 1562,10 EUR (2008) Mehr
als 180 Stunden Pflegebedarf und entweder die Unmöglichkeit
zielgerichteter Bewegungen aller 4 Extremitäten oder
ein gleichzuachtender Zustand erforderlich; etwa, wenn
noch eine gewisse Mobilität vorhanden ist, diese aber
nicht nutzbar ist, weil zur Aufrechterhaltung einer
lebenswichtigen Funktion technische Hilfe erforderlich
ist.
Über
die Einstufung wird aufgrund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens
in Form von Hausbesuchen entschieden. Allerdings wurden
Mindesteinstufungen für blinde und taubblinde Personen,
sowie für Menschen, die überwiegend auf den Gebrauch
eines Rollstuhls angewiesen sind, beschlossen.
|
 |
Finanzielle
Hilfe für pflegende Angehörige
|
|
Seit 1. 1.
2004 vergibt das Bundessozialamt unter bestimmten Bedingungen
Förderungen an pflegende Angehörige. Die Rolle der pflegenden
Angehörigen wird in Österreich zunehmend als wertvoller
Beitrag für die Gesellschaft erkannt. Pflegeorganisationen
beschäftigen sich mit der Alltagssituation der Pflegenden
und entwickeln unterstützende Pflegeprogramme. Möchte
ein pflegender Angehöriger eine Zeit lang ausspannen,
um sich zu erholen, bietet der Private Pflegedienst
iSL, ein Spezialist für die Rund um die Uhr Pflege,
eine verlässliche Dienstleistung an.
Die Bedeutung
der pflegenden Angehörigen
Mehr als 80% der
pflegebedürftigen Menschen werden in Österreich zu Hause
gepflegt. Die Unterstützung und Betreuung dieser Menschen
geschieht zum allergrößten Teil durch Familienmitglieder
und freiwillige Helfer. Diese leisten enorme, unbezahlte
und meist kaum als solche wahrgenommene und geschätzte
Arbeit. Denn das bedeutet nicht nur viel Zeit zu investieren,
sondern auch viel an Zuwendung, Geduld, Beistand und
Wärme zu geben.
In einer Studie,
die im Auftrag vom BMSG vom ÖBIG durchgeführt wurde,
um die Pflegequalität in der häuslichen Pflege zu erheben,
wird den pflegenden Angehörigen hohe Qualität bestätigt.
Diese wurde bei der weitaus überwiegenden Mehrheit der
besuchten Pflegegeldbezieher als hervorragend empfunden
und der Einsatz der privaten Hauptpflegepersonen und
der professionellen Dienste wurde vielfach als vorbildlich
gewertet.
Solche pflegende
Angehörige verzichten auf vieles, was für die meisten
anderen selbstverständlich ist. Pflegende Angehörige
sind großen Belastungen ausgesetzt und haben ein erhöhtes
Risiko, selbst pflegebedürftig zu werden. Laut der Studie,
die im Auftrag des BMSG vom ÖBIG durchgeführt wurde,
gaben 80% der Befragten an in psychischer Hinsicht starken
Belastungen ausgesetzt zu sein, 70% in körperlicher
Hinsicht.
Die körperlichen
Belastungen ergeben sich aus den mit der Pflege verbundenen
körperlichen Anstrengungen (Bücken, Heben, einseitige
mit Kraftaufwand verbundene Bewegungsabläufe) sowie
aus der häufig gestörten Nachtruhe.
Pflege kann auch
eine nervlich sehr strapazierende Tätigkeit sein, insbesondere
wenn die pflegebedürftige Person selbst psychische Probleme
im Umgang mit ihrer Abhängigkeit hat und diese z.B.
in Form von Launen an der Pflegeperson "auslässt",
wenn Demenzen auftreten oder aber wenn die Beziehung
seit jeher schwierig war und nun erzwungener maßen ein
sehr enger Kontakt besteht. Die psychischen Belastungen
sind nicht zu unterschätzen. Immerhin haben 59 % der
pflegenden Angehörigen Einschränkungen in der Freizeit,
33 % verbringen täglich mehr als sechs Stunden beim
Pflegebedürftigen, 60 % erbringen nächtliche Hilfeleistungen
bis zu drei Stunden (Quelle SOGIS, Wegweiser für pflegende und betreuende Angehörige, http://sogis.uibk.ac.at).
Durch Schulungsangebote
und durch den Aufbau von Selbsthilfegruppen für pflegende
Angehörige wird von den unterschiedlichsten Institutionen
Unterstützung gegeben. Jedoch pflegende Angehörige brauchen
ab und zu auch dringend eine Erholung. Der Staat und
unser Sozialsystem bauen auf diese "selbstverständlichen"
Leistungen, insofern ist es zu begrüßen, dass ab 1.
1. 2004 das Bundessozialamt Zuwendungen an pflegende
Angehörige gewähren kann, wenn diese an der Erbringung
der Pflege wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen
wichtigen Gründen verhindert sind.
Diese Zuwendung
soll u.a. dazu beitragen, dass in der Zeit, während
der pflegende Angehörige ausfällt, ein professioneller
Dienst mit der Pflege und Betreuung betraut werden kann.
Solange eine stundenweise Hilfe ausreicht, sind einzelne
soziale Dienste in der Lage die Arbeit zu übernehmen.
Wenn das nicht reicht, gibt es auch die Möglichkeit
in den Alters- und Pflegeheimen "Urlaubsbetten"
zu nützen. Es ist ratsam sich früh genug darum zu kümmern,
denn diese Betten sind sehr oft schon sehr früh ausgebucht.
Pflege rund
um die Uhr
Wenn eine stundenweise
Betreuung nicht ausreicht, hat der Private Pflegedienst
iSL ein interessantes Angebot. Es handelt sich um ein
österreichisches Unternehmen, das auf Rund um die Uhr
- Pflege im gesamten Bundesgebiet spezialisiert ist.
Gegen einen Aufpreis von etwa € 80,- pro Tag - auf die
möglichen Förderungen des Bundessozialamtes - wohnt
eine Pflegeperson von iSL beim Pflegebedürftigen, führt
den Haushalt, übernimmt die Pflege und Betreuung. Der
pflegende Angehörige ist somit sicher, dass sein Schützling
in der Zeit nicht alleine ist. Informationen dazu sind
zum Ortstarif unter der Nummer 0810 - 24 24 07 zu erhalten.
Förderungen
Voraussetzungen
für die Förderung durch das Bundessozialamt sind, dass
die gepflegte Person Bundespflegegeldbezieher ist, Pflegegeld der Stufe 3 oder höher
bezieht, der nahe Angehörige diese schon seit mindestens
einem Jahr pflegt und der pflegende nahe Angehörige
ein monatliches Netto-Einkommen von € 2.000,-
bzw. wenn die gepflegte Person in der Pflegestufe 6
oder 7 ist - € 2.500,- nicht überschreitet.
Förderbar sind
die Ersatzpflegemaßnahmen, die mindestens eine Woche,
max. aber vier Wochen im Jahr dauern. Die jährliche
Höchstzuwendung beträgt bei Pflegestufe 4 € 1.400,-
bei Pflegestufe 5 € 1.600,- bei Pflegestufe 6 € 2.000,-
und bei Pflegestufe 7 € 2.200,-.
Das Ansuchen um
Zuwendung ist beim zuständigen Bundessozialamt einzubringen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bundessozialamt,
Tel.: 01/588 31-0, beim Pflegetelefon unter der kostenlosen
Nummer 0800 - 20 16 22 sowie bei den Landesstelen des
Bundessozialamtes. Auf der Internetseite des BMSG www.bmsg.gv.at
sind die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen
zur Unterstützung pflegender Angehörige ausführlich
dargelegt.
Info:
Pflegedienst iSL, www.pflege-rundum.at A-9900
Lienz, Dr. Karl Renner Straße 22 Tel. 0810 / 24 24 07 e-mail:
ISL@pflege-rundum.at
|
|
|
 |
Förderung bei Demenzerkrankung
|
|
Pflegende Angehörige, die Verwandte mit demenzieller Erkrankung pflegen (ab Pflegestufe 1 nach dem Bundespflegegeld-Gesetz) können eine Förderung beim örtlichen Bundessozialamt beantragen.
Im Detail sind folgende Vorausetzungen zu beachten:
Die pflegebedürftige Person bezieht seit mindestens einem Jahr Pflegegeld nach dem Bundespflegegeld-Gesetz (BPGG). Ein naher Angehöriger ist Hauptpflegeperson, pflegt die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr und ist vorübergehend an der Pflege gehindert.
Als nahe Angehörige gelten: Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern etc.), Ehegatten; Lebensgefährten, Wahl-, Stief-, und Pflegekinder, Geschwister, Nichte / Neffe, Schwager / Schwägerinnen; Schwiegerkinder und Schwiegereltern.
Die pflegebedürftige Person mit nachgewiesener demenzieller Erkrankung hat Anspruch auf Pflegegeld nach dem BPGG.
Als Nachweis über das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung ist eine Bestätigung der Behandlung des Betroffenen (Befundbericht) durch eine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses oder durch eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz oder durch ein gerontopsychiatrisches Zentrum erforderlich.
Die Hauptpflegeperson fällt wegen Urlaub, Krankheit oder sonstiger wichtiger Gründe aus.
Die Dauer der Verhinderung muss mindestens 4 Tage (durchgehend) betragen. Gefördert werden maximal 4 Wochen (28 Tage) pro Jahr.
Weiters müssen Kosten für eine professionelle oder private Ersatzpflege anfallen. Zwischen der Verhinderung an der Pflege und der Einbringung eines Zuwendungsansuchens (Antrages) dürfen nicht mehr als ca. 6 Monate verstrichen sein (ein zeitlicher Zusammenhang muss gegeben sein).
Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine soziale Härte vorliegt. Diese ist gegeben, wenn das Netto-Einkommen des Antragstellers / der Antragstellerin 2.000 Euro nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigtem Angehörigen um 400 Euro, bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600 Euro.
Die jährliche Höchstzuwendung beträgt 1200 Euro.
Im Vergleich dazu werden bei höheren Pflegegeld-Stufen pro Jahr maximal folgende Beträge ausgezahlt:
bei PG Stufe 4 bis 1400 Euro
bei PG Stufe 5 bis 1600 Euro
bei PG Stufe 6 bis 2000 Euro
bei PG Stufe 7 bis 2200 Euro
Das Ansuchen um
Zuwendung ist beim zuständigen Bundessozialamt einzubringen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bundessozialamt,
Tel.: 05 99 88, beim Pflegetelefon unter der kostenlosen
Nummer 0800 - 20 16 22 sowie bei den Landesstelen des
Bundessozialamtes. Auf der Internetseite des BMSG www.bmsg.gv.at
sind die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen
zur Unterstützung pflegender Angehörige ausführlich
dargelegt.
Info:
Pflegedienst iSL, www.pflege-rundum.at A-9900
Lienz, Dr. Karl Renner Straße 22 Tel. 0810 / 24 24 07 e-mail:
ISL@pflege-rundum.at
|
| |
|
Kontaktadressen - Pflegebereich
Allgemein
Pflegetelefon
des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz (BMASK) 0800 - 20 16 22 gebührenfrei
in ganz Österreich
Amt der
NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten,
Pflege-Hotline NÖ, Tel. 02742 / 9005 - 9095
Amt der
Burgenländischen Landesregierung, Europaplatz 1, 7001
Eisenstadt, Sozialreferat Tel. 057-600/2285
Amt der
OÖ Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Sozialabteilung,
Tel. 0732/7720-15221
Seniorenreferat
der Steiermärkischen Landesregierung, Hofgasse
12, 8010 Graz, Sozialabteilung Tel.
0316/877-5458
Amt der
Kärntner Landesregierung, Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt,
Bürgerbüro - Pflegegeld, Tel 0800/201 210
Pflegeberatung des Landes Salzburg Tel: (0662) 804 23 533
Amt der Tiroler Landesregierung, Gesundheit und Soziales Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, Tel. 0512/508-2101
Amt der
Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, Römerstraße
15, 6900 Bregenz, Tel. 05574/511 24 117
Österreichische
Sozialversicherung, www.sozialversicherung.at
, z.B. WGKK, Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien, Tel.
01-601 22-0
Spezialthemen
Heilbehelfe
und Hilfsmittel
HANDYNET
Österreich, Datenbank unter http://handynet-oesterreich.bmsg.gv.at
Beratung
beim BMASK, Stubenring 1, 1010 Wien, Dr. Christina Wehringer,
Tel. 01-71100-6123
Hilfsmittelberatung
des Bundessozialamtes, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien,
Tel. 01-58831-0
Demenz
Österreichische Alzheimer Gesellschaft AKH Wien, Univ. Klinik für Neutologie, Abt. für Klinische Neurologie Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien, Tel 01-40 400-3148
Alzheimer Angehörige Austria - Selbsthilfegruppe Obere Augartenstraße 26-28, 1020 Wien, Tel. 01-332 51 66
Inkontinenz
Geschäftsstelle
der Medizinischen Inkontinenzhilfe Österreich, Speckbachergasse
1, 6020 Innsbruck, Tel. 0512/58 37 03, www.Inkontinenz.at
Depression
Geronto-Psychiatrisches
Zentrum, 1090 Wien, Tel. 01-310 00 16 (Mo-Fr 8-16 Uhr)
Dachverband
der Vereine und Gesellschaften für psychische und soziale
Gesundheit, Johann-Konrad-Voglstraße 13, 4020 Linz, Tel. 0732/785397
Parkinson
Selbsthilfe
Parkinson
Selbsthilfe Österreich, www.parkinson-sh.at
, 1070 Wien, Schottenfeldg. 45 Tel. 0664/78 222 03
Sachwalterschaft
Verein
für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, www.vsp.at
, Zentrale: Forsthausgasse 16-20, 1200 Wien, Tel. 01-330
46 00
Wohnberatung für seniorengerechtes Wohnen
Wien, Niederösterreich, Burgenland Bundessozialamt, 1010 Wien, Tel. 01- 58 83 10
Fachstelle für barrierefreies,behinderten- und generationsgerechtes Planen, Bauen und Wohnen, 1210 Wien Tel. 01 - 294 54 15, post-bgb@m12.magwien.gv.at
Oberösterreich Bundessozialamt, 4020 Linz, Tel. 0732 - 76 04-0
Beratungsstelle für Seniorenbelange, barrierefreies Planen und Bauen, 4020 Linz, Tel. 0732 - 69 22 52 - 20
Steiermark Bundessozialamt, 8020 Graz, Tel. 0316 - 79 90-0
Magistrat Graz, Stadtbaudirektion, Bau- und Wohnberatung für Behinderte, 8011 Graz, Tel. 0316 - 872 35 00
Salzburg Bundessozialamt, 5020 Salzburg, Tel. 0662 - 889 83-0
Kärnten Bundessozialamt, 9010 Klagenfurt, Tel. 0463 - 58 64-0
Beratungsstelle für Seniorenbelange und barrierefreies Planen und Bauen, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463 - 53 63 16 04
Tirol Bundessozialamt, 6010 Innsbruck, Tel. 0512 - 56 31 01-0
Österreichischer Zivil-Invalidenverband, Beratungsstelle für barrierefreies Bauen, 6020 Innsbruck, Tel. 0512 - 57 19 83, oiev@tirol.com
Vorarlberg Bundessozialamt, 6903 Bregenz-Vorkloster, Tel. 05574 - 68 38-0
Beratungs- und Informationsstelle für menschengerechtes Bauen, 6840 Götzis, Tel. 05523 - 558 26-0, menschengerechtes.bauen@ifs.at
|
Pflege
Info
|
|
|
|