PFLEGEN  und  BETREUEN

ZU HAUSE - RUND UM DIE UHR - ÖSTERREICHWEIT

Pflegedienst  iSL

 

Home

Über uns

Pflegequalität

Kontakt

Impressum 

PFLEGE-
PROGRAMME

24-Stunden Betreuung

Entlastung Angehörige

Krankenhaus-
Nachsorge

Sterbe-
begleitung

Pflege-
Garantie

Leistungen
+ Preise

Pflege
Info

Newsletter
Pflege

Download
+ News

Job-
angebote

 

designed by
Ebinger Internet Dienstleistungen

 

 

   Pflege Info                             

Förderungen + Kontaktadressen

Pensionsversicherung
für pflegende Angehörige

Pflegegeld

 Finanzielle Förderung bei Demenz

Förderungen für pflegende Angehörige

Kontaktadressen - Pflegebereich

Wohnberatung für seniorengerechtes Wohnen

Ausbildungsangebote der
ISL-Akademie NÖ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pensionsversicherung
für pflegende Angehörige

Im April 2009 wurde auf Bundesebene eine neue gesetzliche Regelung beschlossen, die den Pensionsversicherungsbeitrag für pflegende Angehörige betrifft.

(Wien, 28. April 2009) Im Ministerrat wurde heute ein weiterer Schritt zur Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger beschlossen. Ab 1. Juli 2009 soll demnach der Bund ab der Pflegegeldstufe 3 die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung für pflegende Angehörige übernehmen.

Die begünstigte Weiterversicherung und die begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bieten die Möglichkeit, im Fall der Pflege eines/einer nahen Angehörigen, der/die zumindest Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 bezieht, freiwillig Pensionsversicherungs- zeiten zu erwerben. Ab 1. Juli 2009 werden nun die dafür fälligen Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge unbefristet vom Bund übernommen. Bislang war die kostenlose Pensionsversicherung erst ab der Pflegegeldstufe 5 und nur für die Dauer von höchstens 4 Jahren möglich. (Quelle: Sozialministerium)

Hinweis:
Begünstigte Weiterversicherung bezieht sich auf Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind (z.B. Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige zu pflegen.

Begünstigte Selbstversicherung. Diese Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos: Pflegetelefon 0800 / 201 622

 Zu Pflegeinfo

 Zur Startseite

 Zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflegegeld

Leistungen der Pflegeversicherung in Österreich

Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) und die entsprechenden Landespflegegesetze sehen eine Kombination von Geld- und Sachleistungen vor. Das Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird. Es soll die Möglichkeit der Betroffenen verbessern, das Leben selbst zu gestalten (zum Beispiel in der gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben).

Pflegestufen
Bei Bedarf ist Pflegegeld 12mal jährlich in sieben Pflegestufen vorgesehen:

Stufe 1: 154,20 (2009)  148,30 EUR (2008)
Voraussetzung sind mindestens 50 Stunden Pflegebedarf monatlich
Stufe 2: 284,30 (2009)  273,40 EUR (2008)
Mehr als 75 Stunden Pflegebedarf
Sufe 3: 442,90 (2009)  421,80 EUR (2008)
Mehr als 120 Stunden Pflegebedarf
Sufe 4: 664,30 (2009)  632,70 EUR (2008)
Mehr als 160 Stunden Pflegebedarf
Stufe 5: 902,30 (2009)  859,30 EUR (2008)
Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf
Stufe 6: 1242,00 (2009)  1171,70 EUR (2008)
Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf und zeitlich unkoordinierbare, nicht vorhersehbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich
Stufe 7: 1655,80 (2009)  1562,10 EUR (2008)
Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf und entweder die Unmöglichkeit zielgerichteter Bewegungen aller 4 Extremitäten oder ein gleichzuachtender Zustand erforderlich; etwa, wenn noch eine gewisse Mobilität vorhanden ist, diese aber nicht nutzbar ist, weil zur Aufrechterhaltung einer lebenswichtigen Funktion technische Hilfe erforderlich ist.

Über die Einstufung wird aufgrund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens in Form von Hausbesuchen entschieden. Allerdings wurden Mindesteinstufungen für blinde und taubblinde Personen, sowie für Menschen, die überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen sind, beschlossen.

 Zu Pflegeinfo

 Zur Startseite

 Zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige

Seit 1. 1. 2004 vergibt das Bundessozialamt unter bestimmten Bedingungen Förderungen an pflegende Angehörige. Die Rolle der pflegenden Angehörigen wird in Österreich zunehmend als wertvoller Beitrag für die Gesellschaft erkannt. Pflegeorganisationen beschäftigen sich mit der Alltagssituation der Pflegenden und entwickeln unterstützende Pflegeprogramme. Möchte ein pflegender Angehöriger eine Zeit lang ausspannen, um sich zu erholen, bietet der Private Pflegedienst iSL, ein Spezialist für die Rund um die Uhr Pflege, eine verlässliche Dienstleistung an.

Die Bedeutung der pflegenden Angehörigen

Mehr als 80% der pflegebedürftigen Menschen werden in Österreich zu Hause gepflegt. Die Unterstützung und Betreuung dieser Menschen geschieht zum allergrößten Teil durch Familienmitglieder und freiwillige Helfer. Diese leisten enorme, unbezahlte und meist kaum als solche wahrgenommene und geschätzte Arbeit. Denn das bedeutet nicht nur viel Zeit zu investieren, sondern auch viel an Zuwendung, Geduld, Beistand und Wärme zu geben.

In einer Studie, die im Auftrag vom BMSG vom ÖBIG durchgeführt wurde, um die Pflegequalität in der häuslichen Pflege zu erheben, wird den pflegenden Angehörigen hohe Qualität bestätigt. Diese wurde bei der weitaus überwiegenden Mehrheit der besuchten Pflegegeldbezieher als hervorragend empfunden und der Einsatz der privaten Hauptpflegepersonen und der professionellen Dienste wurde vielfach als vorbildlich gewertet.  

Solche pflegende Angehörige verzichten auf vieles, was für die meisten anderen selbstverständlich ist. Pflegende Angehörige sind großen Belastungen ausgesetzt und haben ein erhöhtes Risiko, selbst pflegebedürftig zu werden. Laut der Studie, die im Auftrag des BMSG vom ÖBIG durchgeführt wurde, gaben 80% der Befragten an in psychischer Hinsicht starken Belastungen ausgesetzt zu sein, 70% in körperlicher Hinsicht.   

Die körperlichen Belastungen ergeben sich aus den mit der Pflege verbundenen körperlichen Anstrengungen (Bücken, Heben, einseitige mit Kraftaufwand verbundene Bewegungsabläufe) sowie aus der häufig gestörten Nachtruhe.

Pflege kann auch eine nervlich sehr strapazierende Tätigkeit sein, insbesondere wenn die pflegebedürftige Person selbst psychische Probleme im Umgang mit ihrer Abhängigkeit hat und diese z.B. in Form von Launen an der Pflegeperson "auslässt", wenn Demenzen auftreten oder aber wenn die Beziehung seit jeher schwierig war und nun erzwungener maßen ein sehr enger Kontakt besteht. Die psychischen Belastungen sind nicht zu unterschätzen. Immerhin haben 59 % der pflegenden Angehörigen Einschränkungen in der Freizeit, 33 % verbringen täglich mehr als sechs Stunden beim Pflegebedürftigen, 60 % erbringen nächtliche Hilfeleistungen bis zu drei Stunden (Quelle SOGIS, Wegweiser für pflegende und betreuende Angehörige, http://sogis.uibk.ac.at).

Durch Schulungsangebote und durch den Aufbau von Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige wird von den unterschiedlichsten Institutionen Unterstützung gegeben. Jedoch pflegende Angehörige brauchen ab und zu auch dringend eine Erholung. Der Staat und unser Sozialsystem bauen auf diese "selbstverständlichen" Leistungen, insofern ist es zu begrüßen, dass ab 1. 1. 2004 das Bundessozialamt Zuwendungen an pflegende Angehörige gewähren kann, wenn diese an der Erbringung der Pflege wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert sind.

Diese Zuwendung soll u.a. dazu beitragen, dass in der Zeit, während der pflegende Angehörige ausfällt, ein professioneller Dienst mit der Pflege und Betreuung betraut werden kann. Solange eine stundenweise Hilfe ausreicht, sind einzelne soziale Dienste in der Lage die Arbeit zu übernehmen. Wenn das nicht reicht, gibt es auch die Möglichkeit in den Alters- und Pflegeheimen "Urlaubsbetten" zu nützen. Es ist ratsam sich früh genug darum zu kümmern, denn diese Betten sind sehr oft schon sehr früh ausgebucht.

Pflege rund um die Uhr

Wenn eine stundenweise Betreuung nicht ausreicht, hat der Private Pflegedienst iSL ein interessantes Angebot. Es handelt sich um ein österreichisches Unternehmen, das auf Rund um die Uhr - Pflege im gesamten Bundesgebiet spezialisiert ist. Gegen einen Aufpreis von etwa € 80,- pro Tag - auf die möglichen Förderungen des Bundessozialamtes - wohnt eine Pflegeperson von iSL beim Pflegebedürftigen, führt den Haushalt, übernimmt die Pflege und Betreuung. Der pflegende Angehörige ist somit sicher, dass sein Schützling in der Zeit nicht alleine ist. Informationen dazu sind zum Ortstarif unter der Nummer 0810 - 24 24 07 zu erhalten.

Förderungen

Voraussetzungen für die Förderung durch das Bundessozialamt sind, dass die gepflegte Person Bundespflegegeldbezieher ist, Pflegegeld der Stufe 3 oder höher bezieht, der nahe Angehörige diese schon seit mindestens einem Jahr pflegt und der pflegende nahe Angehörige ein monatliches Netto-Einkommen von  € 2.000,- bzw. wenn die gepflegte Person in der Pflegestufe 6 oder 7 ist - € 2.500,- nicht überschreitet.

Förderbar sind die Ersatzpflegemaßnahmen, die mindestens eine Woche, max. aber vier Wochen im Jahr dauern. Die jährliche Höchstzuwendung beträgt bei Pflegestufe 4 € 1.400,- bei Pflegestufe 5 € 1.600,- bei Pflegestufe 6 € 2.000,- und bei Pflegestufe 7 € 2.200,-.

Das Ansuchen um Zuwendung ist beim zuständigen Bundessozialamt einzubringen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bundessozialamt, Tel.: 01/588 31-0, beim Pflegetelefon unter der kostenlosen Nummer 0800 - 20 16 22 sowie bei den Landesstelen des Bundessozialamtes. Auf der Internetseite des BMSG www.bmsg.gv.at sind die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehörige ausführlich dargelegt.

Info: Pflegedienst iSL, www.pflege-rundum.at
A-9900 Lienz, Dr. Karl Renner Straße 22
Tel. 0810 / 24 24 07
e-mail:
ISL@pflege-rundum.at

 Zu Pflegeinfo

 Zur Startseite

 Zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Förderung bei Demenzerkrankung


Pflegende Angehörige, die Verwandte mit demenzieller Erkrankung pflegen (ab Pflegestufe 1 nach dem Bundespflegegeld-Gesetz) können eine Förderung beim örtlichen Bundessozialamt beantragen.

Im Detail sind folgende Vorausetzungen zu beachten:

Die pflegebedürftige Person bezieht seit mindestens einem Jahr Pflegegeld nach dem Bundespflegegeld-Gesetz (BPGG). Ein naher Angehöriger ist Hauptpflegeperson, pflegt die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr und ist vorübergehend an der Pflege gehindert.

Als nahe Angehörige gelten:  Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern etc.), Ehegatten; Lebensgefährten, Wahl-, Stief-, und Pflegekinder, Geschwister, Nichte / Neffe, Schwager / Schwägerinnen; Schwiegerkinder und Schwiegereltern.

Die pflegebedürftige Person mit nachgewiesener demenzieller Erkrankung hat Anspruch auf Pflegegeld nach dem BPGG.

Als Nachweis über das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung ist eine Bestätigung der Behandlung des Betroffenen (Befundbericht) durch eine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses oder durch eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz oder durch ein gerontopsychiatrisches Zentrum  erforderlich.

Die Hauptpflegeperson fällt wegen Urlaub, Krankheit oder sonstiger wichtiger Gründe aus.

Die Dauer der Verhinderung muss mindestens 4 Tage (durchgehend) betragen. Gefördert werden maximal 4 Wochen (28 Tage) pro Jahr.

Weiters müssen Kosten für eine professionelle oder private Ersatzpflege anfallen. Zwischen der Verhinderung an der Pflege und der Einbringung eines Zuwendungsansuchens (Antrages) dürfen nicht mehr als ca. 6 Monate verstrichen sein (ein zeitlicher Zusammenhang muss gegeben sein).

Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine soziale Härte vorliegt. Diese ist gegeben, wenn das Netto-Einkommen des Antragstellers / der Antragstellerin 2.000 Euro nicht übersteigt.

Diese Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigtem Angehörigen um 400 Euro, bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600 Euro.

Die jährliche Höchstzuwendung  beträgt 1200 Euro.

Im Vergleich dazu werden bei höheren Pflegegeld-Stufen pro Jahr maximal folgende Beträge ausgezahlt:

bei PG Stufe 4 bis 1400 Euro

bei PG Stufe 5 bis 1600 Euro

bei PG Stufe 6 bis 2000 Euro

bei PG Stufe 7 bis 2200 Euro

Das Ansuchen um Zuwendung ist beim zuständigen Bundessozialamt einzubringen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bundessozialamt, Tel.: 05 99 88, beim Pflegetelefon unter der kostenlosen Nummer 0800 - 20 16 22 sowie bei den Landesstelen des Bundessozialamtes. Auf der Internetseite des BMSG www.bmsg.gv.at sind die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehörige ausführlich dargelegt.

Info: Pflegedienst iSL, www.pflege-rundum.at
A-9900 Lienz, Dr. Karl Renner Straße 22
Tel. 0810 / 24 24 07
e-mail:
ISL@pflege-rundum.at

 Zu Pflegeinfo

 Zur Startseite

 Zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                            

Kontaktadressen - Pflegebereich

Allgemein

Pflegetelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) 0800 - 20 16 22 gebührenfrei in ganz Österreich

Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten,
Pflege-Hotline NÖ, Tel. 02742 / 9005 - 9095

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Europaplatz 1, 7001 Eisenstadt, Sozialreferat Tel. 057-600/2285

Amt der OÖ Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Sozialabteilung, Tel. 0732/7720-15221

Seniorenreferat der Steiermärkischen Landesregierung, Hofgasse 12, 8010 Graz, Sozialabteilung Tel. 0316/877-5458

Amt der Kärntner Landesregierung, Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt, Bürgerbüro - Pflegegeld, Tel 0800/201 210

Pflegeberatung des Landes Salzburg
Tel: (0662) 804 23 533

Amt der Tiroler Landesregierung, Gesundheit und Soziales
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck,
Tel. 0512/508-2101

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, Römerstraße 15, 6900 Bregenz, Tel. 05574/511 24 117

Österreichische Sozialversicherung, www.sozialversicherung.at , z.B. WGKK, Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien, Tel. 01-601 22-0

Spezialthemen

Heilbehelfe und Hilfsmittel

HANDYNET Österreich, Datenbank unter http://handynet-oesterreich.bmsg.gv.at

Beratung beim BMASK, Stubenring 1, 1010 Wien, Dr. Christina Wehringer, Tel. 01-71100-6123

Hilfsmittelberatung des Bundessozialamtes, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Tel. 01-58831-0

Demenz

Österreichische Alzheimer Gesellschaft
AKH Wien, Univ. Klinik für Neutologie, Abt. für Klinische Neurologie
Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien, Tel 01-40 400-3148

Alzheimer Angehörige Austria - Selbsthilfegruppe
Obere Augartenstraße 26-28, 1020 Wien, Tel. 01-332 51 66

Inkontinenz

Geschäftsstelle der Medizinischen Inkontinenzhilfe Österreich, Speckbachergasse 1, 6020 Innsbruck, Tel. 0512/58 37 03, www.Inkontinenz.at

Depression

Geronto-Psychiatrisches Zentrum, 1090 Wien,
Tel. 01-310 00 16 (Mo-Fr 8-16 Uhr)

Dachverband der Vereine und Gesellschaften für psychische und soziale Gesundheit, Johann-Konrad-Voglstraße 13, 4020 Linz,
Tel. 0732/785397

Parkinson Selbsthilfe

Parkinson Selbsthilfe Österreich, www.parkinson-sh.at ,
1070 Wien, Schottenfeldg. 45
Tel. 0664/78 222 03

Sachwalterschaft

Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, www.vsp.at , Zentrale: Forsthausgasse 16-20, 1200 Wien, Tel. 01-330 46 00

 Zu Pflegeinfo

 Zur Startseite

 Zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnberatung für seniorengerechtes Wohnen

Wien, Niederösterreich, Burgenland
Bundessozialamt, 1010 Wien, Tel. 01- 58 83 10

Fachstelle für barrierefreies,behinderten- und generationsgerechtes Planen, Bauen und Wohnen, 1210 Wien
Tel. 01 - 294 54 15, post-bgb@m12.magwien.gv.at

Oberösterreich
Bundessozialamt, 4020 Linz, Tel. 0732 - 76 04-0

Beratungsstelle für Seniorenbelange, barrierefreies Planen und Bauen, 4020 Linz, Tel. 0732 - 69 22 52 - 20

Steiermark
Bundessozialamt, 8020 Graz, Tel. 0316 - 79 90-0

Magistrat Graz, Stadtbaudirektion, Bau- und Wohnberatung für Behinderte, 8011 Graz, Tel. 0316 - 872 35 00

Salzburg
Bundessozialamt, 5020 Salzburg, Tel. 0662 - 889 83-0

Kärnten
Bundessozialamt, 9010 Klagenfurt, Tel. 0463 - 58 64-0

Beratungsstelle für Seniorenbelange und barrierefreies Planen und Bauen, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463 - 53 63 16 04

Tirol
Bundessozialamt, 6010 Innsbruck, Tel. 0512 - 56 31 01-0

Österreichischer Zivil-Invalidenverband, Beratungsstelle für barrierefreies Bauen, 6020 Innsbruck, Tel. 0512 - 57 19 83, oiev@tirol.com

Vorarlberg
Bundessozialamt, 6903 Bregenz-Vorkloster, Tel. 05574 - 68 38-0

Beratungs- und Informationsstelle für menschengerechtes Bauen, 6840 Götzis, Tel. 05523 - 558 26-0, menschengerechtes.bauen@ifs.at

 

   Pflege Info                             

 Zu Pflegeinfo

 Zur Startseite

 Zum Seitenanfang